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Die Zinsbindung endet. Welche Anschlussrate ist tragbar?

Wenn die Sollzinsbindung endet, ist der neue Zinssatz nur eine von mehreren wichtigen Entscheidungen. Restschuld, neue Monatsrate und Flexibilität gehören zusammen.

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Wann sollten Sie sich mit der Anschlussfinanzierung beschäftigen?

Prüfen Sie Ihre Restschuld und das Ende der Zinsbindung möglichst frühzeitig. So bleibt Zeit, Konditionen, Anschlussangebote und die finanzielle Belastbarkeit zu vergleichen. Der sinnvolle Zeitpunkt hängt von der verbleibenden Laufzeit und Ihrer Situation ab.

Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen?

Bei einer Prolongation verlängern Sie in der Regel bei der bisherigen Bank. Bei einer Umschuldung kann ein anderer Kreditgeber übernehmen; dafür können zusätzliche Formalitäten und Kosten entstehen. Ein Forward-Darlehen sichert gegebenenfalls bereits vor Ablauf der bisherigen Zinsbindung Konditionen für später. Dafür kann ein Forward-Aufschlag anfallen.

Beispiel: Wie wirkt ein Zinsunterschied auf die Monatsrate?

Bei beispielhaft 200.000 € Restschuld, 3 % Sollzins und 2 % anfänglicher Tilgung ergibt die vereinfachte Annuitätenformel etwa 833,33 € monatlich. Bei 4 % Sollzins und gleicher anfänglicher Tilgung wären es 1.000 € monatlich. Beide Werte sind reine Modellannahmen, keine Finanzierungsangebote.

Vier Angaben für den Anschlussvergleich

Lesen Sie ergänzend, wie Annuität und Tilgung zusammenwirken, oder vergleichen Sie Ihre Annahmen mit dem Monatsratenrechner.

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